Allgemeine Geschäftsbedingungen
DOVRE NV – Allgemeine Verkaufsbedingungen – B2B (”business-to-business” Juli 2021)
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Aufträge, die an unser Unternehmen erteilt werden. Der Kunde akzeptiert sie durch die einfache Tatsache
seiner Bestellung.
- Verkaufsentscheidungen und Angebote unserer Vertreter sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
- Unsere Rechnungen sind zahlbar an unserem Firmensitz. Dieses Recht gilt auch dann, wenn wir einen Wechsel in Anspruch nehmen.
- Die Zahlung erfolgt per Nachnahme, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Bleiben unsere Rechnungen bei Fälligkeit unbezahlt, sind wir berechtigt, von Rechts wegen und ohne schriftliche Mahnung einen Zinssatz von 15 % p.a. zu
berechnen, zahlbar ab dem Rechnungsdatum. Für jede Mahnung an den Kunden wird eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro erhoben.
- Auch in Fällen, in denen der Käufer eine Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum nur teilweise bezahlt hat, behält DOVRE das Recht, den Vertrag zu kündigen.
- Die Lieferbedingungen gelten ab Werk (EXW) DOVRE, Weelde, Belgien, es sei denn, DOVRE hat etwas anderes bestimmt. Im Falle des Exports der Waren
außerhalb der EU hat der Kunde DOVRE den endgültigen Bestimmungsort und alle erforderlichen Dokumente zum Nachweis des tatsächlichen Exports zur
Verfügung zu stellen.
- Nachdem DOVRE dem Kunden mitgeteilt hat, dass seine Ware zur Auslieferung bereitsteht, hat dieser 5 (fünf) Arbeitstage, sie abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist
hat DOVRE das Recht, die Ware in voller Höhe in Rechnung zu stellen, und die entsprechende Zahlungsfrist beginnt. (**)
- Beanstandungen des Käufers in Bezug auf die Qualität oder Quantität der Ware werden nur akzeptiert, wenn sie innerhalb einer Frist von 8 Tagen schriftlich
eingehen. Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden werden durch eine – auch offensichtlich begründete – Reklamation bezüglich – Reklamation bezüglich der
betreffenden oder anderer Waren nicht aufgeschoben.
- Abweichungen in der Menge der gelieferten Einheiten müssen bei der Lieferung angegeben werden. Eine Abweichung von +/-5% in den tatsächlich gelieferten
Mengen (gegenüber der Bestellung) wird vom Kunden als akzeptabel angesehen. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich gelieferten Stückzahl. (*) (**)
- Liefertermine sind nur indikativ und für uns nicht verbindlich, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
- Für alle Streitigkeiten, die aufgrund dieser Bedingungen entstehen, ist ausschließlich das Gericht in Turnhout, Belgien, zuständig. Es gilt das belgische Recht.
- Eigentumsvorbehalt: Es wird ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart, dass alle Waren bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DOVRE bleiben. Alle
an DOVRE geleisteten Vorauszahlungen werden als Entschädigung für die Nutzung der Waren, auf die sie sich beziehen, zurückgestellt.
- Im Falle von Preisschwankungen von mindestens 5 %, die DOVRE aufgrund von – jedoch nicht ausschließlich – Wechselkursen, Materialpreisen, Energiekosten,
Lohnkosten, Transportkosten und/oder anderen mit der Bestellung des Kunden verbundenen Kosten entstehen, hat DOVRE das Recht, seine Preise entsprechend
anzupassen.
- In allen anderen Fällen gelten die vom Europäischen Gießereiverband festgelegten Allgemeinen Vertragsbedingungen (www.caef.eu).
(*) gilt nicht für Importeure/Großhändler von DOVRE Öfen, Kaminen und Einsätzen/FERLEON Produkten
(**) gilt nicht für Händler von DOVRE Öfen, Kaminen und Einsätzen/FERLEON Produkten